Dauer und Kosten
Eine Einheit dauert 50 Minuten und wird mit 100,- Euro verrechnet.
Für klinisch-psychologische Behandlung ist seit dem 01.01.2024 ein Kostenzuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Darüber hinaus können Sie je nach Vertrag auch eine Rückerstattung durch eine private Krankenversicherung erhalten.
Kostenzuschüsse der gesetzlichen Versicherungsträger für klinisch-psychologische Behandlung:
ÖGK: ca € 30.- pro Einheit
SVS: ca €40.- pro Einheit
BVAEB: ca €40.- pro Einheit
Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Die Therapiedauer und Frequenz wird individuell gemeinsam festgelegt.
Verschwiegenheit
Als Klinischer und Gesundheitspsychologe unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013.
Absageregelung
Bei Absage bitte ich Sie spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, ansonsten muss ich das gesamte Honorar für die versäumte Einheit in Rechnung stellen.
