Kosten
Einheitstarif
- 100.- Euro je Einheit.
- Eine Einheit = 50 Minuten
Für klinisch-psychologische Behandlung ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich. Darüber hinaus können Sie je nach Vertrag auch eine Rückerstattung durch eine private Krankenversicherung erhalten.
Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung:
- ÖGK: ca € 30.- je Einheit
- SVS: ca € 40.- je Einheit
- BVAEB: ca € 40.- je Einheit
Angaben sind ohne Gewähr.
Die Therapiedauer und Frequenz wird individuell gemeinsam festgelegt!
Verschwiegenheit
Als Klinischer und Gesundheitspsychologe unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013.
Absageregelung
Bei Absage bitte ich Sie spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, ansonsten muss ich das gesamte Honorar für die versäumte Einheit in Rechnung stellen.
