Kosten

Einheitstarif

  • 100.- Euro je Einheit.
  • Eine Einheit = 50 Minuten

Für klinisch-psychologische Behandlung ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich. Darüber hinaus können Sie je nach Vertrag auch eine Rückerstattung durch eine private Krankenversicherung erhalten.​​​

​Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung:

  • ÖGK: ca € 30.- je Einheit
  • SVS: ca € 40.- je Einheit
  • BVAEB: ca € 40.- je Einheit​​​

Angaben sind ohne Gewähr.

Die Therapiedauer und Frequenz wird individuell gemeinsam festgelegt!

Verschwiegenheit

Als Klinischer und Gesundheitspsychologe unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013. 

Absageregelung

Bei Absage bitte ich Sie spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, ansonsten muss ich das gesamte Honorar für die versäumte Einheit in Rechnung stellen.

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