Dauer und Kosten

Eine Einheit dauert 50 Minuten und wird mit 100,- Euro verrechnet.

Für klinisch-psychologische Behandlung ist seit dem 01.01.2024 ein Kostenzuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Darüber hinaus können Sie je nach Vertrag auch eine Rückerstattung durch eine private Krankenversicherung erhalten.​​​

​Kostenzuschüsse der gesetzlichen Versicherungsträger für klinisch-psychologische Behandlung:

ÖGK: ca € 30.- pro Einheit

SVS: ca €40.- pro Einheit

BVAEB: ca €40.- pro Einheit​​​

Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Die Therapiedauer und Frequenz wird individuell gemeinsam festgelegt. 

Verschwiegenheit

Als Klinischer und Gesundheitspsychologe unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013. 

Absageregelung

Bei Absage bitte ich Sie spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, ansonsten muss ich das gesamte Honorar für die versäumte Einheit in Rechnung stellen.

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